Oberste Geschossdecke dämmen, Dachboden Dämmung,                      Speicher Dämmung


Sie möchten ihren Speicherboden, oberste Geschossdecke dämmen um weniger für Energiekosten zu bezahlen...sehr gut, Sie sind auf dem richtigen Weg!

 

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Ausführung.

 

Auch bei kfw gestützten Maßnahmen können wir Sie mit unseren Energieberatern bis zum Abschluss begleiten.

 

Sie möchten mehr erfahren, dann rufen Sie uns an: 0261-403491

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: thiele@thiele-dach.de

 

Wir machen einen Termin und erstellen Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Angebot.

In diesen Regionen arbeiten wir für Sie:

Großraum Koblenz und Großraum Bingen und was dazwischen liegt.

 

Hier die wichtigsten Infos:

Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung - oberste Geschossdecke bis Ende 2015.

Vorgaben der EnEV 2014 für die Dämmung der Dachbodendämmung - oberste Geschossdecke.

Soll die oberste Geschossdecke eine Dämmung erhalten, oft auch Dachbodendämmung oder Speicherbodendämmung genannt, dürfen Hausbesitzer die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) nicht überschreiten. In bestimmten Fällen ist die Dämmung sogar verpflichtend geregelt. Näheres zum Thema Dachbodendämmung finden Sie hier!

 

Ist die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen zum kalten Dachboden hin nicht gedämmt, muss diese so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²•K) nicht überschreitet. Diese Nachrüstpflicht betrifft alle zugänglichen obersten Geschossdecken. Sie müssen bis Ende 2015 eine Dachbodendämmung erhalten. Anstelle der obersten Geschossdecke kann auch das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach eine Dämmung erhalten.

Auch ohne Nachrüstverpflichtung gilt bei der Dachbodendämmung der in der EnEV 2014 vorgegebene maximale U-Wert von 0,24 Watt/(m²•K).

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